// E X C L U S I V E – T U N I N G P A R T S  E.K.

STAND FEBRUAR 2023

1. ALLGEMEINES

1.1 „Auftragnehmerin“ (nachfolgend AN) ist die Fa. Exclusive-Tuningparts e.K.; als „Auftraggeber“ (nachfolgend AG) gilt der jeweilige Besteller.
1.2 Für sämtliche Verträge zwischen der AN und dem AG gelten aus-schließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie umfassen/regeln die gesamte Geschäftsverbindung. Soweit der AG eine natürliche Person/ein Verbraucher ist, gelten die nachfolgenden Re-gelungen mit Ausnahme der Ziffern 2.2, 7.4, 10.1 – 10.3, 11.1, 11.3, 17.2.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des AG und Hinweise hierauf werden von der AN nicht anerkannt und gelten auch dann als zurückgewiesen, wenn diese unwidersprochen bleiben.
1.4 Änderungen des dem Geschäft zu Grunde liegenden Vertrages und/ oder dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Die gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Sämtliche Angebote der AN sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angebote auf der Website bzw. im Online-Shop der AN. Erst die vom AG an die AN gerichtete Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar, wobei eine vertragliche Bindung erst durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung der AN und nicht bereits durch die bloße Bestellbestätigung erfolgt.
2.2 Die Erfüllung der Lieferverpflichtungen der AN setzt die der rechtzeitig und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung voraus (Selbstbelieferungs-vorbehalt), wobei sich die AN verpflichtet, den AG unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu unterrichten und auf dessen Verlangen bereits von diesem erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
2.3 Begehrt der AG für techn. Umbauten/Aufrüstungen etc. (Modifizier-ungen) seines Kfz die Erstellung von Datenbestätigungen durch die AN zur Vorlage bei einem Sachverständigen von TÜV oder DEKRA, wird die AN auf schriftliche Anfrage des AG die grundsätzliche techn. Zulässigkeit der vom AG begehrten Modifizierung kostenlos prüfen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vom AG übermittelten technischen Angaben des Kfz, welche die AN mit den für die Kfz-Modifizierung gem. TÜV-Gutachten für ein Vergleichsfahrzeug verlangten technischen Anforderungen/Auflagen abgleicht. Sofern die AG nach Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der vom AG begehrte Umbau grunds. techn. möglich ist, teilt diese dies dem AG ggf. nebst weiterer notwendiger techn. Modifikationen seines Kfz. zur Erfüllung der Anforderungen/Auflagen des zutreffenden Gutachtens (im Hinblick auf Brems-, Motor- und Reifenbeschaffenheit bzw. andere Sicherheitsrelevante Bauteile) mit. Gemeinsam mit dieser Mitteilung bzw. im Anschluss daran bietet die AN dem AG schriftlich die Erstellung des notwendigen Datenbestätigung an (Angebot). Der Vertrag kommt zustande, sobald der AG das Angebot der AN schriftlich bestätigt.

3. LIEFER-/LEISTUNGSUMFANG

3.1 Die AN verpflichtet sich zur Lieferung/Leistung gemäß Auftragsbestäti-gung bzw. Angebot i.S.v. Ziff. 2.3 unter Zugrundelegung etwaiger zum Angebot gehörender Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen usw..
3.2 Sofern der Vertrag die Erstellung von Datenbestätigungen gem. Ziff. 2.3 zum Gegenstand hat, lässt die AN das/die Datenbestätigung von einem Sachverständigen des TÜV-Hanse ausstellen. Datenbestätigungen werden an einen vom AG zu benennenden und zuständigen Sachverständigen von TÜV/DEKRA versandt. Der AG erhält eine entsprechende Versandbestätigung. Leistungsumfang ist ausschließlich die Erstellung des/der Datenbestätigung, die allein die grunds. techn. Zulässigkeit der begehrten Modifikation für ein Vergleichsfahrzeug, das die im Gutachten gestellten techn. Anforderungen erfüllt, dokumentiert. Die AN schuldet in keinem Fall, die erfolgreiche Freigabe der Modifikation bei TÜV/DEKRA des AG. Ebenso bleibt der AG für erforderliche weitere Modifikationen seines Kfz zur Erfüllung der notwendigen techn. Auflagen allein verantwortlich.

3.3 Soweit vertraglich eine von den Parteien gemeinsam wahrzunehmende Begutachtung/Vorführung zur Abnahme einer Kfz-Modifikation vor einem Sachverständigen von TÜV/DEKRA vereinbart ist (dies erfolgt durch die Zusendung der “Terminbestätigung“ per Email), erhebt die AN eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 89,50 für die Terminvorbereitung welche spätestens zum vereinbarten Termin fällig wird. Bei einer Terminstornierung durch die AG, erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungsgebühr durch die AN. Sollte für die Begutachtung ein Datenblatt (erforderlich bei Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung) oder zusätzliche Messungen (zum Beispiel Fahr- und Standgeräuschmessung, Bremsenmessung im Fahrversuch, Abgasmessung im Labor) erforderlich sein so werden, bei einer Terminstornierung durch die AG, 50% der Kosten für das Datenblatt bzw. die Messung zur Zahlung fällig.
3.4 Soweit dem AG zumutbar, sind Teillieferungen zulässig.

4. ÖFFENTLICH-RECHTL. BETRIEBSZULASSUNGEN DER LIEFERUNGEN/LEISTUNGEN

Für Zulassungen zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die ggf. zu dem jeweiligen Produkt gehörende ABE/EWG bzw. das TÜV-Teilegutachten und die darin eventuell enthaltenen Auflagen maßgeblich. Im Übrigen besteht für die Lieferungen/Leistungen der AN – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – keine Zulassung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr / StVO / StVZO. Dies gilt insbesondere grundsätzlich dann, wenn die Lieferungen/Leistungen für einen Einsatz im Motorsport hergestellt und angeboten werden.
4.1. Die Begutachtung durch einen a.a.S. vom TÜV-Hanse, erfolgt für Fahrzeuge aus dem Zulassungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, werden eventuelle Zusatzprüfungen oder Nachweise im Zulassungsland des AG erforderlich. Die Kosten hierfür sind allein vom AG zu tragen. Die AN schuldet in keinem Fall, die erfolgreiche Freigabe (Zulassung) im EU-Zulassungsbereich des AG. Ebenso bleibt der AG für erforderliche weitere Modifikationen seines Kfz zur Erfüllung der notwendigen techn. Auflagen in seinem Zulassungsbereich allein verantwortlich.

5. PREISE

5.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise der AN in Euro inkl. gesetzl. anfallender Mehrwertsteuer (MwSt.) und etwaiger Verpackungskosten, jedoch zzgl. aller sonstigen Nebenkosten, wie z.B. für Transport, Fracht, Versicherung, Zoll usw..
5.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wählt die AN den für den AG günstigsten Versandweg.
5.3 Auf ausdrückliches Verlangen und Kosten des AG werden Lieferungen von der AN gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/VERZUG

6.1 Zahlungsansprüche der AN sind insgesamt sofort mit Vertragsschluss fällig, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
6.2 Bei Versendung im Inland erfolgt die Zahlung durch Vorkasse per Überweisung, per Rechnung, per Nachnahme (Sperrgut ist von der Nachnahme ausgenommen) oder Kreditkarte. Bei Lieferungen ins Ausland durch Vorkasse oder Kreditkarte. Bei Abholungen kann in bar, per EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte (Master und VISA) gezahlt werden. Bei Zahlung mit PayPal trägt der AG die anfallenden Bearbeitungsgebühren.
6.3 Bei der Beauftragung zur Erstellung von Datenbestätigungen ist ausschließlich Zahlung durch Vorkasse möglich.
6.4 Gegenüber den Zahlungsansprüchen der AN ist die Aufrechnung wie auch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschloss-en, es sei denn, es handelt sich im Falle der Aufrechnung um eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung oder, hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, um eine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis.
6.5 Bei Eintritt des Zahlungsverzuges ist die AN berechtigt, auf die fälligen Beträge die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, wie dem AG der Nachweis, dass dieser Schaden geringer ist. Zur Erfüllung noch ausstehender Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehungen ist die AN dann nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet.

7. LIEFERFRISTEN UND HÖHERE GEWALT

7.1 Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand, Lieferzeit oder Zustellung eines Produktes/einer Lieferung sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.2 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Die Lieferfrist beginnt sofern nicht anders schriftlich vereinbart mit dem Datum der Auftragsbestätigung bzw. des Angebots gem. Ziff. 2.3, jedoch nicht vor rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom AG zu beschaffender Unterlagen, Plänen, techn. Angaben etc.. Im Falle der Erstellung von Datenbestätigungen beginnt die Lieferfrist darüber hinaus nicht vor Zahlungseingang (Vorkasse).
7.3 Die Lieferfrist gilt sofern nicht anders schriftlich vereinbart als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand versandt worden ist.
7.4 Bei nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Belieferung der AN (Selbstbelieferungsvorbehalt) verlängern sich die Lieferfristen/-termine an-gemessen, sofern die Parteien übereinstimmend am Vertrag festhalten.
7.5 Im Falle höherer Gewalt ist die AN für die Dauer der Auswirkungen und, wenn diese zur Unmöglichkeit der Leistung führt, insgesamt und end-gültig von ihrer Liefer- und Leistungspflicht befreit. Für den AG sind in diesen Fällen Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Einflussbereiches der Parteien liegenden, unvorhersehbaren Ereignisse, deren Auswirkungen auf die zu erfüllenden vertraglichen Pflichten auch durch zumutbare Bemüh-ungen der Parteien nicht verhindert werden können, wie zum Beispiel Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Sabotagen u.ä..

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die AN behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des AG vor.
8.2 Der AG ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der AN rechtzeitig und vollständig nachkommt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der AG bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegenüber Dritten mit allen Nebenrechten an die AN ab. Diese nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Bei Zahlungsverzug, Zahlungs-einstellung oder beeinträchtigter Vertrauenswürdigkeit des AG, sofern dadurch Ansprüche der AN gefährdet werden, erlischt die Ermächtigung zum Einzug dieser Forderungen auch ohne den ausdrücklichen Widerruf der AN. Im Falle des Widerrufs ist der AG verpflichtet, den Dritten von der Forderungsabtretung an die AN unverzüglich zu unterrichten und dieser alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Der AG bevollmächtigt die AN, die Forderungsabtretung Dritten in seinem Namen anzuzeigen.
8.3 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den AG sind unzulässig.
8.4 Wird der Liefergegenstand mit einer anderen Sache des AG verbunden oder vermischt, so tritt der AG schon jetzt etwaig dadurch entstehende Forderungen oder Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem neu entstandenen Gegenstand (in Höhe des Wertes der gelieferten Ware) an die AN ab.
8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den AG wird stets für die AN als Hersteller vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des AG an der Vorbehaltsware setzt sich an der umgebildeten Sache fort.

9. GEFAHRENÜBERGANG

Die AN trägt die Gefahr bis die Lieferung zum Versand gebracht bzw. dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Dies gilt nicht, sofern der AG eine natürliche Person/ Verbraucher ist, bei dem die Gefahr stets erst mit Übergabe an diesen übergeht.

10. MÄNGELUNTERSUCHUNG

10.1 Der AG hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang zu untersuchen, der AN etwaige Beanstandungen sofort schriftlich anzuzeigen und ihr Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt der AG die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Haftung für etwaige versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von 5 Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der AG diese nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich rügt.
10.2 Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die AN berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen und Schäden vom AG ersetzt zu verlangen.
10.3 Etwaige Maßnahmen der AN zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkenntnis eines Mangels. Verhandlungen über eine Beanstandung gelten in keinem Fall als Verzicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen ist.
10.4 Auf dem Transport-/Versandweg beschädigte Ware ist dem Transport-/Versandunternehmen erst dann abzunehmen, wenn dem AG von dem Lieferanten ein entsprechendes Schadensprotokoll ausgehändigt worden ist. Der AG ist befugt, transport-/versandbeschädigte Ware nicht entgegen zu nehmen.

11. MÄNGELHAFTUNG

11.1 Die AN übernimmt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, eine Gewährleistung von 12 Monaten nach Übergabe der gelieferten Gegenstände an den AG. Für Mängel leistet die AN innerhalb angemessener Zeit kostenlos Ersatz oder es erfolgt eine Behebung in einer der AN sonst geeignet erscheinenden Weise.
11.2 Ansprüche aus Mängelhaftung sind ausgeschlossen, wenn
· Eingriffe von nicht autorisierten Personen vorgenommen wurden;
· Marken, Gerätenummern oder Zulassungsnummern beschädigt wurden;
· Mängel auf unzulässige Bedienung bzw. Handhabung, höhere Gewalt oder sonstige, von der AN nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind;
· sie auf fehlerhafte Lagerung der Liefergegenstände seitens des AG zurückzuführen sind;
· normaler Verschleiß vorliegt.
11.3 Die Gewährleistungsfrist für reparierte oder ersetzte Teile beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Reparatur oder des Ersatzes.

12. HAFTUNG

Jegliche Haftung der AN ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert beschränkt. Die AN haftet nicht für Folge- und Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht bei Garantien, für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der AN zurechenbarer Körper- und Gesundheits-schäden.

13. NUTZUNGSRECHTE

Die AN räumt dem AG ein auf die Durchführung des Vertrages beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den dem AG im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassenen Datenbestätigungen, Unterlagen, Zeichnungen etc. ein. Der AG darf die ihm zugänglich gemachten Unterlagen etc., nur im Hinblick auf die konkrete Umsetzung des Vertrages nutzen. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Änderung oder Benutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ist dem AG ohne Genehmigung nicht gestattet. Der AG ist nicht befugt, Dritten Rechte an den Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der AN einzuräumen.

14. UNTERAUFTRÄGE

Die AN ist berechtigt, die ihr nach dem Vertrag obliegenden Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

15. DATENSCHUTZ

Die AN speichert lediglich auftragsrelevante Daten des AG, und zwar ausschließlich für eigene Zwecke. Die AN unternimmt wirtschaftlich und technisch zumutbare und mögliche Vorkehrungen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich soweit im Rahmen und zur Umsetzung/Durchführung der Beauftragung zwingend erforderlich, d.h. insbesondere soweit Erklärungen, Bestätigungen, Freigaben usw. der zuständigen Sachverständigen von TÜV /DEKRA, etc. zur Auftragserfüllung einzuholen sind.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen, die Sie auf unseren Internetseiten einsehen können.

16.WIDERRUFSRECHT UND WIDERRUFSBELEHRUNG BEI FERNAB-SATZVERTRÄGEN MIT NATÜRLICHEN PERSONEN/VERBRAUCHERN

* BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG *

16.1 Sofern der AG eine natürliche Person/Verbraucher ist, kann dieser einen Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen.
16.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der AG oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle einer einheitlichen Bestellung mehrerer Waren, die dem AG getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem der AG oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
16.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der AG die AN,

// Exclusive-Tuningparts e.K.
Up’n Barg 12
22926 Ahrensburg

Telefon: +49 (0) 4102 – 77 89 140

E-Mail: info@etp-24.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der AG kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
16.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
16.5 Wenn der AG den Vertrag widerruft, hat die AN alle Zahlungen, die diese vom AG erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der AG eine andere Art der Lieferung als die von der AN angebotene, günstigste Standlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der AN eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die AN dasselbe Zahlungsmittel, das der AG bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wird die AN wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Die AN kann die Rückzahlung verweigern, bis diese die Ware zurückerhalten oder bis der AG den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nach dem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der AG hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem dieser die AN über den Widerruf des Vertrages unterrichten, an die AN (Exclusive-Tuningparts e.K., Up’n Barg 12, 22926 Ahrensburg) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der AG die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

Der AG trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der AG muss nur für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

16.6 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Fernabsatzverträgen
· zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher/AG maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers/AG zu-geschnitten sind,
· zur Lieferungen von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
· zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Ge-sundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
· zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
· zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computer-software in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
· über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Ver-braucher/AG seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

16.7 Muster Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Hier KLICKEN für Download Muster Widerrufsformular als PDF Datei.

* ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG *

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1 Erfüllungsort der Lieferungen/Leistungen ist der Geschäftssitz der AN.
17.2 Im kaufmännischen Verkehr wird Hamburg als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten vereinbart. Die AN ist berechtigt, den AG am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.
17.3 Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.17.4 Sollten Regelungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Gleiches gilt im Hinblick auf etwaige Regelungslücken.